Aktuelle Corona-Verordnung 11.02.2021
Zum 11. Februar 2021 haben Bund und Länder sich darauf geeinigt, dass alle bisherigen Einschränkungen noch bis 07. März 2021 weiterhin gelten werden.
Einzelhandel, Dienstleister und Kulturangebote bleiben also weiterhin geschlossen. Medizinische Masken müssen weiterhin im ÖPNV, im öffentlichen raum und im Betrieb getragen werden. Private Treffen sind immer noch mit nur max. 1 Person aus einem fremden Haushalt erlaubt.
Das ist neu
Ab dem 01. März sollen Friseure unter Einhaltung von Hygieneauflagen wieder öffnen dürfen.
Weitere Öffnungen von bspw. im Einzelhandel, sollen ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von max. 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner möglich sein.
Über die Öffnung schon Kitas und Schulen entscheiden die Bundesländer.
Alles Wichtige findest du in den Bildern zusammengefasst.
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist über den Link zu erreichen.
Bleib gesund!
Letzte Änderung: 11.02.2021