Schweizer freut sich über Entlassungen

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28.09.2020 Vorstand von Schweizer freut sich über 82 Entlassungen und unklare Regelungen zu Sozialplan und Transfergesellschaft

Nachdem der Vorstandsvorsitzende der Firma Schweizer Nicolas Schweizer am 28. Juli Massenentlassungen angekündigt hat erwiesen sich die Verhandlungen, um die Absicherung der Belegschaft, zwischen Betriebsrat und dem Vorstandsvorsitzenden Nico Schweizer als äußerst schwierig.
In den ersten Gesprächen mit dem Betriebsrat waren für den Vorstand Beschäftigungssicherung und eine angemessene finanzielle Absicherung für zu kündigende Beschäftigte keine Option.
"Von 0,0 Abfindung, bis Faktor 0,1 bis 0,3 nach Alter gestaffelt wurde nach wochenlangen und zähen Verhandlungen am Donnerstag der Mindestfaktor in Höhe von 0,5 für Abfindungen erreicht!", so Dorothee Diehm. Dafür musste viel öffentlicher Druck entwickelt werden, gegenüber einem Management, dass laut
eigenen Aussagen keine Klamotten mehr auf dem Leib und somit nichts für die finanzielle Sicherheit seiner lieben Mitarbeiter/-Innen übrighat. "Einem nackten Mann könne ja nicht in die Tasche gegriffen werden", so die Aussage des Finanzvorstandes.
In den Verhandlungen vom Donnerstag, 24.09.2020 wurde ein Ergebnis an "Überschriften" für die geplanten Entlassungen erreicht. Die vorliegenden Überschriften werden am kommenden Dienstag, 29.09.2020 vom Betriebsrat diskutiert und inhaltlich unterfüttert. Hierbei geht es darum wie die zu bildende Transfergesellschaft, die 60 Beschäftigte auffangen, finanziell ausgestattet werden soll. Die IG Metall hat von Anfang an 12 Monate Transfergesellschaft für alle Beschäftigten gefordert. Im Betrieb macht aktuell ein Gerücht die Runde, dass lediglich eine Sparvariante
umgesetzt werden soll. Wer zwei Monate Kündigungsfrist hat, bekommt 4 Monate Transfergesellschaft.
Für die IGM Vertrauensleute ist das keine Option. Neben diesen Fragen wird am Dienstag auch die Berechnungsgrundlage für den Abfindungsfaktor in
Höhe von 0,5 eine Rolle spielen. Die IG Metall fordert die Berechnung auf dem individuellen Jahresentgelt./. 12 Monate mit allen festen und zeitabhängigen variablen Entgeltbestandteilen.
In einem internen Schreiben an den Betriebsrat, dass der IG Metall vorliegt heißt es:
Über Mindestanforderungen an Kündigungsschutz, Abfindungsfaktor und Transfergesellschaft in Bezug Eckpunktepapier vom 24.09.2020, welches lediglich einen Gesprächsstand wiedergibt muss inhaltlich gesprochen werden. Die Mindestanforderungen sind wie folgt:

  • Der Faktor 0,5, zur Berechnung der Abfindungen muss für alle Betroffenen gleich sein, egal, ob man in die Transfergesellschaft wechselt und egal, ob man in diesem oder imnächsten Jahr entlassen wird.
  • Die Laufzeit der Transfergesellschaft muss für alle Betroffenen 12 Monate betragen, unabhängig von der jeweiligen individuellen Kündigungsfrist.
  • Der kollektive Kündigungsschutz in der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit muss auch 2021 erhalten bleiben.

Sofern o.g. Mindestanforderung an Absicherung für unsere Kolleginnen und Kollegen eine finanzielle Überforderung für das Unternehmen darstellt, hat der Betriebsrat die Pflicht und die Aufgabe, einen Sachverständigen zur eigenen Absicherung und zur Absicherung aller Beschäftigten bei Schweizer zu
beschließen, so wie es der Gesetzgeber in § 111 Satz 2 vorgesehen hat.
"Zur Freude über das Verhandlungsergebnis bei Schweizer besteht überhaupt kein Anlass, das Verhalten des Vorstandes gegenüber den eigenen Beschäftigten ist beschämend. Es ist ein Verhandlungsergebnis das dem Vorstand in harten Verhandlungen abgerungen werden musste. Die Gespräche über Beschäftigungssicherung und die finanzielle Absicherung von Beschäftigten über einen Sozialplan werden daher auch nach diesem Verhandlungsstand weitergehen.", so Dorothee Diehm, Geschäftsführerin der IGM Freudenstadt.

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Letzte Änderung: 27.09.2020