Gesundheitsschutz in den Betrieben

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30.04.2020 IG Metall legt Standards für Gesundheitsschutz in den Betrieben vor.

(Freudenstadt) - In den Landkreisen Calw, Freudenstadt und Rottweil wollen viele Betriebe die Produktion wieder aufnehmen oder haben die Produktion bereits wiederaufgenommen. Viele Beschäftigte arbeiten jetzt wieder in den Werkshallen und Büros. Das teilte Dorothee Diehm, Geschäftsführerin der IG Metall Freudenstadt am 27.04.2020 mit.

"Voraussetzung für den Hochlauf der Betriebe ist die Einhaltung der Standards für den Gesundheitsschutz. Ob in der Werkshalle, im Außendienst oder im Büro: Die Beschäftigten müssen ausreichend gegen das Infektionsrisiko geschützt werden. Für die IG Metall hat der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz oberste Priorität", sagte Diehm, Geschäftsführerin der IG Metall Freudenstadt.

Die wichtigsten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz hat die IG Metall jetzt in einem Eckpunktepapier zusammengestellt. Dieses Papier hilft Betriebsräten bei der Umsetzung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Dabei geht es - in dieser Rangfolge - um technische Maßnahmen wie Trennwände oder Abstandsmarkierungen, um organisatorische Maßnahmen wie versetzte Arbeits- und Pausenzeiten sowie um personenbezogene Maßnahmen, etwa persönliche Schutzausrüstung. Besonders effektiv durch eine größere Schutzwirkung ist die Kombination verschiedener Maßnahmen.

Erste Erfahrungen mit den Veränderungen tauschten die Betriebsratsvorsitzende aus den Betrieben der Landkreise Freudenstadt, Calw und Rottweil in einer virtuellen Sitzung aus. Die Betriebsräte berichteten, dass versetzt gearbeitet wird. Es werden Nießschutzvorrichtungen angebracht. In einem Fall in welchem das Umkleiden im Betrieb derzeit für alle nicht möglich ist, stellt der Arbeitgeber Überzüge für den Autositz zur Verfügung. In allen Betrieben finden tägliche Sitzungen statt, in denen die Maßnahmen überprüft und ausgebaut werden. Die Sicherheit der Belegschaften ist in allen Betrieben oberstes Gebot.

Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz sind zunächst die Arbeitgeber in der Pflicht. Sie müssen laut Arbeitsschutzgesetz die nötigen Mittel und Instrumente für die Prävention bereitstellen. "Die Arbeitgeber sind verantwortlich, die Arbeit so zu organisieren und technische Mittel so zu nutzen, dass Abstands- und Hygieneanforderungen eingehalten werden", sagte Dorothee Diehm.

Dem Betriebsrat kommt im Rahmen der Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz eine entscheidende Rolle zu. "Der Betriebsrat hat ein Initiativrecht und kann Schutzmaßnahmen einfordern und mit den Beschäftigten Lösungen entwickeln", sagte Diehm.

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, die den Beschäftigten verordnet werden, bleiben jedoch erfolglos. "Die besten Maßnahmen entfalten nicht die gewünschte Wirkung, wenn die Beschäftigten nicht hinreichend einbezogen werden", stellte Diehm klar. "Eine systematische und umfassende Unterweisung ist der Schlüssel für erfolgreiche Prävention". Diese Vorkehrungen müssen auch die Fahrt zur und von der Arbeit einschließen.

Die IG Metall hat sehr früh auf bundesweit einheitliche Standards zum Gesundheitsschutz gedrungen. In die Arbeitsschutzstandards, die das Bundesarbeitsministerium in der vergangenen Woche vorgelegt hat, sind auch Empfehlungen der IG Metall eingeflossen. Die jetzt von der IG Metall zusammengestellten Eckpunkten zur Corona-Prävention im Betrieb konkretisieren das Regierungspapier für die Branchen im Organisationsbereich der Gewerkschaft.

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Letzte Änderung: 30.04.2020