Zum Verfall von Ansprüchen

DGB Rechtsschutz GmbH

07.02.2020 Die Berufung auf das Eingreifen einer Ausschlussfrist, die zum Verfall von Ansprüchen führt, kann rechtsmissbräuchlich sein.

Die Berufung auf das Eingreifen einer Ausschlussfrist, die zum Verfall von Ansprüchen führt, kann rechtsmissbräuchlich sein. Dies gilt zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Geltendmachung des Anspruchs beziehungsweise der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten hat.
Der Einwand des Rechtsmissbrauchs fällt weg, wenn der Arbeitnehmer erkennen muss, dass der Arbeitgeber einer Forderung nicht nachkommen wird. Dann ist er gehalten, seinen Anspruch innerhalb einer kurzen, nach den Umständen des Falls sowie Treu und Glauben zu bestimmenden Frist in der nach dem Arbeitsvertrag gebotenen Form geltend zu machen.

BAG vom 17. April 2019 - 5 AZR 331/18

Letzte Änderung: 07.02.2020