Vom Arbeitgeber abgezockt

DGB Rechtsschutz GmbH

20.06.2019 Verrechnung von Minusstunden

Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Stralsund hat sich ein Arbeitnehmer erfolgreich gegen die Kürzung seines Lohns wegen fehlender Einsätze gewehrt. Die Vereinbarung über die Verrechnung von Minusstunden ist unwirksam. Das bestätigten auch die Richter in zweiter Instanz.
Der Kläger, IG Metall-Mitglied, arbeitete fast acht Jahre bei einem Arbeitgeber in der Metallbaubranche. Im Arbeitszeitkonto sammelten sich über die Jahre haufenweise Minusstunden an. Und dies obwohl der Kläger während seiner Montageeinsätze ein Höchstmaß an Überstunden machte und teilweise bis 70 Stunden pro Woche arbeitete.

Am Ende des Arbeitsverhältnisses im April 2017 stellte der Arbeitgeber dem Kläger wie vermeintlich vereinbart 163 Minusstunden in Rechnung und kürzte den letzten Lohn entsprechend.

Letzte Änderung: 19.06.2019