Pressemitteilung

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18.03.2019 Das Bildungszeitgesetz hat sich bewährt - es darf nicht zusammengestutzt werden! DGB warnt davor, Abstriche bei der politischen Bildung zu machen

Der Landesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Martin Kunzmann sagte zu den heute vorgestellten Ergebnissen der Evaluation des Bildungszeitgesetzes:

"Unsere Befürchtungen haben sich bewahrheitet. Mit der Evaluation des Bildungszeitgesetzes ließ sich die Landesregierung die zentralen Ansatzpunkte liefern, die Bildungszeit wie im Koalitionsvertrag und in den Nebenabreden zusammenzustutzen. Der gesamte Prozess diente nicht der Stärkung der Bildungszeit, sondern einzig und allein dem Zweck, das Rad zurückzudrehen."

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften warnen davor, dass nun die Axt an die politische Bildung und die Ehrenamtsqualifizierung gelegt werde, etwa, indem die Beschäftigten Teile ihres Erholungsurlaubes einbringen müssten. Kunzmann weiter: "Damit würde der Sinn des Bildungszeitgesetzes entstellt. Fortbildung ist Fortbildung - und Urlaub ist Urlaub." Der DGB kritisierte die Empfehlung des mit der Evaluation beauftragten Forschungsinstitutes fbb scharf, dass die Beschäftigten Teile ihres Entgeltes oder sogar Urlaub einbringen sollten. "Die Kosten sind bereits geteilt: Die Beschäftigten zahlen für die Bildungsmaßnahme, der Arbeitgeber stellt sie frei."

Kunzmann wies die Behauptung von Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut scharf zurück, der DGB habe die Evaluation boykottiert: "Es gab keinen Boykott. Im Gegenteil - der DGB hätte gerne intensiv und konstruktiv an dem gesamten Prozess mitgearbeitet. Doch letztlich waren wir nicht eingebunden. Als dann manipulative Fragebögen an die Teilnehmenden verteilt werden sollten, haben wir das Ministerium gebeten, die Fragebögen zu überarbeiten. Doch auf unsere Vorschläge wollte die Ministerin nicht eingehen."

Die Erfahrungen des DGB und der Gewerkschaften mit dem Gesetz zeigen ganz klar: Das Bildungszeitgesetz wird gut angenommen. Alle drei Säulen, die berufliche, die politische Bildung und die Ehrenamtsqualifizierung haben ihre Berechtigung. Anstatt neue Hürden für die Beschäftigten aufzubauen, sollte die Landesregierung das Gesetz als Chance für den Standort begreifen und offensiv bewerben. Kunzmann forderte den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und die beiden Regierungsfraktionen auf, sich jetzt klar zum Bildungszeitgesetz zu bekennen.

Der Gewerkschaftsbund werde mit dieser Maxime in die politischen Gespräche gehen und insbesondere für folgende Verbesserungen werben:

  • Die Bildungszeit solle so ausgebaut werden, dass Auszubildende, dual Studierende und Lehrkräfte einen vollwertigen Anspruch darauf erhalten.
  • Der Anspruch auf Bildungszeit solle mindestens auf das Folgejahr übertragbar sein.
  • Es bedarf einer erheblichen Verkürzung der Antragsfrist von derzeit acht Wochen, um auch aktuelle Themen schneller anbieten zu können.
  • Die Kleinbetriebs- und die Überforderungsklausel im Gesetz sind zu streichen, weil sie viele Beschäftigte vom Rechtsanspruch auf Bildungszeit praktisch ausschließen. Die Kleinbetriebsklausel steht zudem der Verpflichtung aus dem ILO-Übereinkommen 140 entgegen.
  • Zudem fordert der DGB eine ausdrückliche Aufnahme für Fortbildungen ehrenamtlicher Tätigkeiten in Betrieben und Gewerkschaften (Vertrauensleute-Körper, Funktionen in Gewerkschaften und Dachverbänden) in den Gesetzestext.

Hintergrund:
Das baden-württembergische Bildungszeitgesetz ist am 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Es sichert den Beschäftigten einen Anspruch auf jährlich fünf Tage Bildungszeit zu - unter Fortzahlung der Bezüge. Die Bildungszeit kann für Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten beansprucht werden.

Im Gesetz sind die drei Säulen wie folgt definiert:
Berufliche Weiterbildung dient der Erhaltung, Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung von berufsbezogenen Kenntnissen, Fertigkeiten, Entwicklungsmöglichkeiten oder Fähigkeiten.
Politische Weiterbildung dient der Information über politische Zusammenhänge und der Mitwirkungsmöglichkeit im politischen Leben.
Die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten dient der Stärkung des ehrenamtlichen Engagements.

Mit Ausnahme von Bayern und Sachsen gibt es in allen Bundesländern entsprechende Gesetze. In Sachsen engagiert sich der DGB für die Einführung eines Bildungszeitgesetzes.

Die Bundesrepublik hat bereits 1976 ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO ratifiziert (ILO 140), auf dem die Bildungszeit-/Bildungsurlaubsgesetzte der jeweiligen Bundesländer beruhen. Damit hat sich die BRD verpflichtet, Maßnahmen zur Bildungsfreistellung von Beschäftigten für die Bereiche der Berufsbildung, sowie der allgemeinen, politischen und gewerkschaftlichen Bildung umzusetzen. Diese Freistellungen der Arbeitnehmer/-innen sind vom Arbeitgeber zu bezahlen. Für Kleinbetriebe können besondere Regelungen getroffen werden, die Beschäftigten dürfen aber nicht von der Inanspruchnahme der bezahlten Bildungszeit ausgeschlossen werden.

In den Nebenabreden zum Koalitionsvertrag steht:

"Wenn sich bei der Evaluierung keine gegenteiligen Anhaltspunkte ergeben, werden wir die Novellierung so ausgestalten, dass bei betriebsbezogenen Fortbildungen weiterhin der volle Anspruch an Freistellungen besteht. Bei Fortbildungen ohne betrieblichen Bezug werden bis zu zwei Urlaubstage mit den Freistellungen verrechnet."

Letzte Änderung: 18.03.2019