Das ändert sich 2019 für Arbeitnehmer

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10.01.2019 Am 1. Januar 2019 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Der Mindestlohn steigt, es gibt Neuerungen bei der Rente und Arbeitgeber zahlen gleichen Anteil bei der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Die IG Metall, der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben zahlreiche Erfolge für mehr Gerechtigkeit in Arbeit, Rente und Sozialversicherung erkämpft. Auch 2019 können Beschäftigte und Versicherte von Neuregelungen profitieren, für die sich die Gewerkschaften stark gemacht haben.

Brückenteilzeit

Ab 1. Januar 2019 haben ArbeitnehmerInnen ein Recht auf Brückenteilzeit. Das heißt, sie können ihre Arbeitszeit für eine bestimmte Zeit - zwischen einem und fünf Jahren - verkürzen und anschließend wieder in ihren Vollzeitjob zurückkehren. Die Regelung gilt jedoch nur in Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten. Der DGB setzt sich weiterhin für mehr Arbeitszeitsouveränität für alle Beschäftigten ein.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden ab 1. Januar 2019 wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen - auch der Zusatzbeitrag, den bisher allein die Beschäftigten zahlen mussten. Ein Erfolg, denn dies haben die IG Metall und der DGB bereits seit langem gefordert. Außerdem werden Kleinselbstständige künftig entlastet, der monatliche Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige wird auf 171 Euro halbiert.

Hartz IV

Der Regelsatz für Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II steigt für Alleinstehende von 416 Euro auf 424 Euro pro Monat. Paare oder Bedarfsgemeinschaften erhalten 382 pro Partner, für Kinder unter sechs Jahren steigt der Betrag um fünf Euro monatlich auf 245 Euro. Generell kritisiert der DGB, dass die Regelsätze zu niedrig angesetzt sind, um soziale Teilhabe auf Augenhöhe zu ermöglichen.

Minijobs und Midijobs

Die sogenannte Gleitzone zwischen einem Mini- und Midijob wird 2019 ausgeweitet. Midijobber dürfen künftig zwischen 450 Euro und 1300 Euro verdienen - bisher waren es 850 Euro. Sie zahlen dabei weiterhin reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, sollen aber künftig die gleichen Rentenansprüche erwerben, als hätten sie den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung einbezahlt. DGB-Bundesvorstandsmitglied Annelie Buntenbach befürchtet, dass dies zu "massiven Beitragsausfällen bei den Sozialversicherungen führen" wird.

Als Minijobs gelten geringfügige Beschäftigungen, die regelmäßig mit nicht mehr als 450 Euro und maximal 5400 Euro im Jahr entlohnt werden. Wird die Beschäftigung kurzfristig und innerhalb einer bestimmten Zeitgrenze ausgeübt, ist die Regelung nach Verdienst hinfällig. Diese Zeitgrenze wird 2019 wieder verschärft: auf 50 einzelne Tage oder zwei Monate. Auch beachten: Durch den höheren Mindestlohn sinkt die monatliche Arbeitszeit bei Minijobs auf rund 49 Stunden im Monat.

Minijobs sind keine gute Option: Denn wer arbeitet, soll von seinem Einkommen auch leben können. Ein Minijob reicht zur eigenständigen Existenzsicherung nicht aus - weder im Jetzt noch im Alter. Deshalb spricht sich der DGB konsequent dagegen aus, den Minijobsektor auszuweiten, indem die Geringfügigkeitsgrenze ausgeweitet wird. Stattdessen braucht es mehr gute und existenzsichernde Arbeitsplätze.

Rente

Im August 2018 hat die Bundesregierung das "Rentenpaket I" beschlossen. Das ist ein Erfolg unserer Rentenkampagne. Die wichtigsten Punkte des Rentenpakts:

  • Das Rentenniveau und der Beitragssatz werden bis 2025 stabilisiert: Der Beitragssatz soll nicht über 20 Prozent des Bruttoeinkommens steigen, das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken.
  • Die Erwerbsminderungsrente wird verbessert: Die sogenannte Zurechnungszeit wird ab 2019 auf 65 Jahre und acht Monate und danach schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Dadurch erhalten Erwerbsminderungsrentner mehr Geld. Die Regelung gilt allerdings nicht für Bestandsrentner.
  • Eltern mit vor 1992 geborenen Kinder wird bei der Rente zusätzlich ein halbes Erziehungsjahr pro Kind angerechnet.
  • Geringverdiener werden bei den Sozialbeiträgen entlastet. Die geringeren Beiträge führen nicht mehr zu verringerten Rentenansprüchen.

Eine IG Metall-Umfrage zeigt: Die Menschen wollen bei der Rente noch deutlich mehr. Eine deutliche Mehrheit fordert Rentenreformen, die über die Frage nach Rentenhöhe und Rentenbeitrag hinausgehen. Sie wollen die gesetzliche Rentenversicherung auf eine breitere Basis stellen, indem auch Freiberufler, Selbstständige und Beamte in die Rentenversicherung einbezogen werden. Eine solche "Erwerbstätigenversicherung" ist Teil des Rentenkonzepts der IG Metall.

Deswegen geht die Rentenkampagne der IG Metall weiter, unter dem Motto "Für die Rente - Jetzt und wir!"

Steuerfreibeträge

Kürzlich hat der Bundestag das sogenannte Familienentlastungsgesetz beschlossen, durch das Familien künftig fast zehn Milliarden Euro weniger Steuern zahlen sollen. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und das Kindergeld steigen. Die grundsätzliche Struktur des Einkommensteuertarifs wird mit dem neuen Gesetz jedoch nicht angetastet. Auch künftig werden reiche Haushalte mehr profitieren als solche mit unteren und mittleren Einkommen. Das lehnt der DGB ab und hat eigene Vorschläge für ein gerechteres Steuersystem vorgelegt. Wie die Vorschläge wirken, kann jede/r mit dem aktualisierten DGB-Steuerrechner überprüfen.

Die Texte sind mit freundlicher Genehmigung und kleinen Änderungen dem DGB Einblick Dezember 2018 entnommen.

Letzte Änderung: 10.01.2019