Rente: Was bringen die Regierungspläne?

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08.12.2016 Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat sich auf ein "kleines Rentenpaket" geeinigt. Wir beleuchten in drei Beträgen die Veränderungen. Heute: Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge

  • Das ist geplant

Die Regierungskoalition hat sich auf eine Stärkung der Betriebsrenten verständigt: Betriebsrenten sollen nur noch begrenzt auf die Grundsicherung angerechnet werden, die sogenannte Doppelverbeitragung beim Riestern in der bAV soll zurückgenommen werden, eine arbeitgeberfinanzierten bAV für Geringverdiener soll gefördert werden.

Zudem sollen gemeinsame bAV-Einrichtungen der Tarifparteien privilegiert werden. Sie sollen die Möglichkeit haben, die reine Beitragszusage einzuführen, bei der es dann keine Mindest- bzw. Garantieleistungen mehr gibt. Die Sozialpartner sollen rechtssichere Modelle der automatischen Entgeltumwandlung regeln können ("Opting-Out- bzw. Optionsmodelle").

Für Arbeitgeber soll es eine Pflicht geben, die bei Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträge zu mindestens 15 Prozent weiterzugeben. Und die Arbeitgeber sollen für den Aufbau eines Sicherungsvermögens einen zusätzlichen Beitrag an die gemeinsamen bAV-Einrichtungen leisten.

  • Das bringt"s

Das Ziel des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist begrüßenswert: Eine größere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Beschäftigten mit niedrigerem Einkommen. Viele der geplanten Regelungen können diese Ziele tatsächlich befördern. Einige Vorschläge der IG Metall wurden umgesetzt.

Der Gesetzentwurf bedarf aber noch weiterer Ergänzungen: bei der sogenannten Doppelverbeitragung und für eine verpflichtende Weitergabe der Beitragsersparnis zur Sozialversicherung für die Arbeitgeber. Außerdem fehlen Regelungen zum Ausbau der Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten.

Bei Betriebsrenten auf Garantiezusagen zu verzichten, sollte grundsätzlich nur auf der Basis von Tarifverträgen möglich sein. Dasselbe gilt für eine automatische Einbeziehung aller Beschäftigten in eine durch Entgeltumwandlung finanzierte bAV.

Die durch den Wegfall von Garantiezusagen entstehenden Risiken für Beschäftigte müssen auf ein Minimum reduziert werden. Dazu braucht es zwingend einen angemessenen Sicherungsbeitrag und den Aufbau eines Sicherungsvermögens der jeweiligen bAV-Einrichtung. Im Laufe der Erwerbsbiografie muss das Vorsorgekapital mit unterschiedlich weitreichenden Zusagen ausgestattet werden: Je näher der Ruhestand rückt, desto höher müssen die Garantien sein.

Letzte Änderung: 06.12.2016