Rente: Was bringen die Regierungspläne?

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07.12.2016 Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat sich auf ein "kleines Rentenpaket" geeinigt. Wir beleuchten in drei Beträgen die Veränderungen. Heute: Erwerbsminderungsrente

  • Das ist geplant:

Die Bundesregierung will die sogenannte Zurechnungszeit bis 2024 schrittweise auf 65 Jahre anheben. Die Zurechnungszeit spielt bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente eine wichtige Rolle. Im Schnitt beziehen Betroffene ab einem Alter von rund 50 Jahren Erwerbsminderungsrente. Zu diesem Zeitpunkt haben sie aber nur relativ geringe Rentenansprüche aufgebaut. Die Versicherten werden deshalb rentenrechtlich so behandelt, als wären sie bis zu einem gewissen Alter weiter versichert gewesen und hätten dabei - vereinfacht gesagt - weiter so verdient wie zuvor. Diese Zeit heißt Zurechnungszeit. Derzeit endet sie bei 62 Jahren. Die geplante Verlängerung um drei Jahre erhöht die Erwerbsminderungsrente um bis zu sieben Prozent, heißt es aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

  • Das bringt"s:

Erwerbsminderung ist mit einem extrem hohen Armutsrisiko verbunden: Wer 2015 in die (volle) Erwerbsminderungsrente ging, erhielt im Schnitt 711 Euro pro Monat. Künftig wären es durchschnittlich rund 760 Euro - also weniger als die Grundsicherung, die bei etwa 800 Euro liegt. Und deutlich weniger als die durchschnittliche Altersrente von Männern von 1014 Euro (West).

Die Regierungspläne gehen also in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus: Der Zeitraum für die Umsetzung der Maßnahme ist viel zu lang. Außerdem profitieren nur zukünftige Rentner. Und: Auch in Zukunft werden fast alle Erwerbsminderungsrenten dauerhaft gekürzt - um durchschnittlich 85,23 Euro im Monat. Diese Abschläge sind unfair. Niemand sucht sich eine Erwerbsminderung freiwillig aus.

Letzte Änderung: 06.12.2016