Vertrauensleutekonferenz in Loßburg

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27.04.2016 Höchst kämpferisch gab sich die IG Metall bei der Vertrauensleutekonferenz zu den laufenden Verhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie.

Das sogenannte Arbeitgeberangebot von 0,9 Prozent sorgte bei den gewerkschaftlichen Vertrauensleuten nicht nur für Spott, sondern zu der inneren Bestärkung es zum Ende der Friedenspflicht in den Betrieben am 28. April so richtig krachen zu lassen. Nicht nur in Betrieben mit Tarifbindung wird es krachen, auch die Vertrauensleute und Mitglieder der Firma Schweizer Electronic auf dem Sulgen fordern eine Tarifbindung, um nicht weiter mit mehr als 20 Prozent vom Flächentarifvertrag abgehängt zu sein. Unter ihrem Motto "Mehr ist fair, Tarif muss her" bekräftigten die IG Metall Vertrauensleute von Schweizer ihre Forderung nach einem fairen und gerechten Entgeltsystem.

In den Redebeiträgen richtete sich die Aufmerksamkeit jedoch maßgeblich auf die Beschäftigten, die sich durch ihr ehrenamtliches Engagement in den Betrieben Tag um Tag um die Belange der Belegschaft kümmern - die gewerkschaftlichen Vertrauensleute.
Die IG Metall feiert in diesem Jahr ihr 125-jähriges Jubiläum, und die erkämpften Tariferfolge der IG Metall wurden und werden maßgeblich durch gewerkschaftliche Vertrauensleute erkämpft.

"Ein solches gewerkschaftliches Engagement kann mühsam, kräftezehrend und undankbar sein. Es ist bisweilen ein hartes Brot, doch die Gewerkschaften und Mitbestimmungsorgane haben ganz entscheidend zum Wohlstand und sozialem Frieden in Deutschland beigetragen", betonte Dorothee Diehm, erste Bevollmächtigte der IGM Freudenstadt. Sie ging in ihrer Rede hart mit einzelnen Arbeitgebern der Region ins Gericht.

Immer mehr Arbeitgeber versuchten die Wahl eines gewerkschaftlich organisierten und von der Belegschaft zu wählenden Betriebsrat zu verhindern. Schikanen und Einschüchterungsversuche gegenüber aktiven Beschäftigten seien heute keinesfalls mehr die Ausnahme, diese werden immer mehr zur Regel, so Diehm.

Beschäftigte, die sich in den Betrieben gewerkschaftlich engagieren, stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes. Das Recht auf Gewerkschaftswerbung, Art. 9 Abs. 3 GG und das Recht auf Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 GG, sind durch das Grundgesetz geschützt. Der Arbeitgeber muss diese daher nicht nur tolerieren, sondern respektieren.Unerträglich sei es, so Diehm, dass vielerorts den Menschen immer öfter Mut gemacht werden müsse, ihre Rechte einzufordern, um ihre Arbeits- und Lebensbedingungen zum Besseren hin zu verändern.

Die Gewerkschaften müssten heute wie vor 125 Jahren dafür sorgen, dass der Mensch nicht unter die Räder kommt. Gute Arbeit falle nicht vom Himmel, komme nicht von selbst, werde nicht geschenkt, sondern brauche engagierte Mitglieder und gewerkschaftlich organisierte Vertrauensleute, schloss sie ihre Rede.

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Letzte Änderung: 27.04.2016