In Zwerenberg ist es schön!

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01.02.2016 Die Firma Veyhl beschäftigt neue Kollegen.

Seit einigen Wochen freut sich das Veyhl-Team über besonderen Zuwachs: Yassin Ben Ahmend aus Algerien (27 Jahre), Yahya Jammeh aus Gambia (21 Jahre) und Ansunama Ceesey aus Gambia (37 Jahre) kamen nach Deutschland, umsich eine neue Zukunft aufzubauen. Unabhängig voneinander begaben sich Yahya und Ansumana über dieselbe Route auf ihre Flucht nach Deutschland. Diese führte von Gambia, Senegal, Mali und Burkina Faso über Niger nach Libyen, um schließlich von dort aus nach Italien überzusetzen. "Es war ein ziemlich kleines Boot und gefährlich", erinnert sich Yahya. Yassin kam aus Algerien.
Zurzeit absolvieren die drei Asylbewerber ein Praktikum bei der Firma
Veyhl in Zwerenberg. Unterstützt werden sie in betrieblichen Belangen
- und darüber hinaus - von Matthias Schmid, Projektleiter/Export und Pate bei der Firma Veyhl.
Der Weg ins Praktikum
Mit dem Arbeitgeber wurde abgeklärt, ob die Asylbewerber ein Praktikum machen
dürfen und wenn möglich auch langfristig beschäftigt werden können.
ImFolgenden wurde geklärt, ob die Asylbewerber überhaupt arbeiten dürfen. Auf Grund der Tatsache, dass sie bereits länger als 15 Monate in Deutschland sind, dürfen sie ohne "Vorrangprüfung" durch das Arbeitsamt beschäftigt werden. Bei Veyhl wurde daraufhin ein unentgeltliches Praktikum gemacht,
da den betrieblichen Verantwortlichen keine anderen Alternativen bekannt waren. Dies nennt sich Praktika zur Eignungsfeststellung. Es darf maximal sechs Wochen dauern. Die Praktikanten erhalten kein Entgelt, Sachleistungen (zum Beispiel auch Gutscheine) durften getätigt werden. Die Agentur für Arbeit in Nagold hat im Anschluss an die sechswöchige Praktikumsdauer einen
dreimonatigen Praktikantenvertrag mit den Asylbewerbern genehmigt. Dieser heißt "Praktikantenvertag zur Eignungsabklärung". Dieser Praktikantenvertrag
wird an das Ausländeramt in Calw gestellt. Von dort aus geht es weiter über die Bundeszentrale der Agentur für Arbeit nach Nagold bis die Genehmigung erfolgt. Jetzt arbeiten die drei Asylbewerber in diesem Praktikantenverhältnis
und müssen sich qualifizieren. "Ich persönlich fände es gut, wenn man im Einzelfall das Praktikum nochmal um drei Monate verlängern könnte, wenn die Deutschkenntnisse für ein Arbeitsverhältnis noch nicht ausreichen", so Matthias Schmid.
Bei Veyhl fühlen sich die drei Asylbewerber sehr gut aufgenommen. Die Kolleginnen und Kollegen bei Veyhl sind sehr hilfsbereit und zeigen ihnen die Arbeitsschritte. Yassin arbeitet in der Elevo/Ology Montage, Yahya in der IOP-Montage und Ceesey arbeitet im Moment beim 3D-Laser, wird aber im neuen
Jahr auch mal in der Montage eingesetzt. Von der Belegschaft wurden sie gut aufgenommen, Diskriminierungen haben sie noch keine erfahren. Sie wissen aber auch, dass es Menschen gibt, die sie mögen, hilfsbereit sind und manche, die sich noch "unsicher" sind. Aber das sei für sie normal und sie machen sich da keinen Kopf. Sie möchten einfach hier in Deutschland bleiben und arbeiten. Entgelt für Asylbewerber In einem konstruktiv geführten Meinungsaustausch
wurden zwischen Matthias Schmid, Firma Veyhl, Rainer Fenchel und Hartmut Bauer, Betriebsrat Firma Veyhl, und Dorothee Diehm, IG Metall, Argumente ausgetauscht, wie eine Anschlussbeschäftigung und insbesondere Bezahlung der
Asylbewerber zukünftig umgesetzt werden kann. Diese Frage wurde kurz vor Redaktionsschluss zur Freude der drei Asylbewerber entschieden. Alle bekommen
einen Arbeitsvertrag und werden gemäß dem aktuell gültigen Entgeltsystem bei Veyhl eingruppiert. Bei der Firma Veyhl sind die Betriebsparteien und die Tarifvertragsparteien seit 2014 in Verhandlungen um die ERA-TV Einführung.

"Vorrangsprüfung"
Die Arbeitsagentur fordert den Arbeitgeber auf, einen zu besetzenden Arbeitsplatz auszuschreiben, und schickt ihm bis zu sechs Wochen lang "bevorrechtigte" Erwerbsslose. Wenn der Arbeitgeber begründen kann, dass darunter kein geeigneter Bewerber war, gilt die Vorrangsprüfung als bestanden.
Die Arbeitsagentur erteilt dann die "Zustimmung" zu der Arbeitserlaubnis
für Asylbewerber und schickt den Vorgang an die Ausländerbehörde.
Diese erteilt eine Arbeitserlaubnis für den gefundenen Job und der Asylbewerber/Geduldete darf mit der Arbeit beginnen. Diese Prüfung entfällt fürMenschen mit einem Aufenthalt von mehr als 15 Monaten.

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Letzte Änderung: 01.02.2016