Neue Satzung der IG Metall
Neuer Name Geschäftsstelle
Die 154 örtlichen Verwaltungsstellen der IG Metall heißen künftig "Geschäftsstellen".
Neue Frist Sterbegeld
Wenn ein IG Metall-Mitglied stirbt, erlischt der Anspruch der Hinterbliebenen auf Unterstützung nicht mehr nach drei Monaten, sondern künftig erst nach zwölf Monaten.
Neue Mitglieder - Schüler
Künftig können Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen in die IG Metall eintreten. Einzige Voraussetzung: Ihre Ausbildung muss eine Tätigkeit im Organisationsbereich der IG Metall möglich machen oder sie wollen später in einem solchen Betrieb arbeiten.
Unterstützung Schwerbehinderte
Die IG Metall kann Schwerbehinderte künftig besser unterstützen. In der neuen Satzung beschreibt sie ausdrücklich das Ziel, die "gleichberechtigte Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Leben in der Gesellschaft und insbesondere am Arbeitsleben" zu vertreten und zu fördern. Damit kann die IG Metall vor Sozialgerichten für sie klagen. Das stärkt Betroffenen und den Schwerbehindertenvertretungen in Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern den Rücken.
Freiberufler nicht allein
Die Zahl der Soloselbstständigen und Crowdworker wächst. Ihre Arbeitsbedingungen sind oft prekär: schlecht bezahlt, ohne soziale Absicherung und geregelte Arbeitszeiten. Die IG Metall will sich für sie einsetzen. Selbstständige, "die gewerblich oder freiberuflich, ohne selbst Arbeitgeber zu sein", für Betriebe arbeiten, für die die IG Metall organisatorisch zuständig ist, können ab 2016 Mitglieder der IG Metall werden. So steht es künftig in der Satzung.
Dual Studierende - Hilfe bei Streit
Wer im Betrieb dual Studierende als Mitglieder werben will, hat jetzt ein sehr gutes weiteres Argument: Die IG Metall kann Studierenden künftig Rechtsschutz bieten, wenn es vor den Verwaltungsgerichten zu Streit über (nicht bestandene) Prüfungen kommt. Bisher bekamen nur Auszubildende bei Abschlussprüfungen in solchen Auseinandersetzungen Rechtsschutz.
Letzte Änderung: 13.01.2016