Vertrauensleutekonferenz 29.09.2014
Vor allem der geplante Investitionsschutz kann zur Beeinträchtigung von Arbeitnehmerrechten führen. Die IG Metall sagt dazu eindeutig Nein.
Soviel vorneweg: Das Tauziehen um das Freihandelsabkommen TTIP geht schon seit über ein Jahr. Bedenken von der IG Metall und anderen Gewerkschaften konnten in einem Konsultationsverfahren zum Investitionsschutzkapitel
geäußert werden. Fakt ist jedoch, dass grundsätzliche Mängel nicht beseitigt wurden. Bedrohlich ist vor allem, dass Investoren weitreichende Schutzrechte bekommen sollen. Ausländische Investoren sollen das Recht
erhalten, gegen staatliche Entscheidungen zu klagen, die die Rentabilität ihrer Investitionen beeinträchtigen. Was das heißt, zeigt die Klage einer französischen Firma gegen Ägypten, wo der gesetzliche
Mindestlohn erhöht werden soll. Bekommt der Investor vor einem Schiedsgericht Recht, muss er letztlich vom Steuerzahler entschädigt werden. Auch beim geplanten Abkommen der EU mit Kanada (CETA) ist ein solcher
Investitionsschutz vorgesehen.
"Freihandelsabkommen dürfen weder Arbeitnehmer- noch Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards gefährden", sagte Nico Bauer, Gewerkschaftssekretär der IG Metall Villingen-Schwenningen/Freudenstadt. "Wir lehnen jede
Art von Investitionsschutzabkommen ab und erwarten, dass alle ILO-Kernarbeitsnormen von der US-Seite unterzeichnet werden. Ist auch nur einer dieser Punkte zweifelhaft, sagt die IG Metall "Nein" zu den TTIP-und CETA-Verhandlungen." Es
genüge nicht zu beteuern, dass es bei Arbeits- und Sozialstandards keine Verschlechterung gebe, erklärte Bauer. "Fakt ist: Handelsliberalisierung führt zu mehr Wettbewerbsdruck auch und gerade auf Arbeits- und
Sozialstandards."
Unterstützt wurden diese Forderungen von die Vertrauensleutekonferenz durch die Verabschiedung einer Resolution, verbunden mit dem Aufruf, sich an Demonstrationen und der am 11.10.14 beginnenden Unterschriftenaktion gegen TTIP aktiv
zu beteiligen.
Letzte Änderung: 01.10.2014