Wichtige Info zum Kurzarbeitergeld

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14.12.2012 Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vom 7. Dezember 2012

Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 12 Monate verlängert. Berthold Huber und Hans-Jürgen Urban weisen in einem Brief an die Beschäftigten darauf hin, dass diese Regelung auch auf das Engagement der IG Metall zurückzuführen ist. Die IG Metall wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass rechtliche Änderungen (z. B. die Einbeziehung von Leiharbeitern in die Kurzarbeit im Entleihbetrieb) vorgenommen und die gegenwärtig bestehenden Handlungsspielräume genutzt werden.

Siehe Anlage

Anhänge:

Verordnung über die Bezugsdauer

Verordnung über die Bezugsdauer

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Brief an die Beschäftigten

Brief an die Beschäftigten

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Letzte Änderung: 14.12.2012