Neue Rechtsprechung Überstundenvergütung
Fehlt dort eine zahlenmäßige Begrenzung der Überstundenverpflichtung, so ist nach neuerer Rechtsprechung eine derartige Abgeltungsbestimmung unzulässig. In aller Regel bestehen danach Zahlungsansprüche für
jede abgeleistete nachweisbare Überstunde.
Das Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ betriebliche Altersversorgung hat hierzu nähere Informationen für Betriebsräte und die von solchen Regelungen Betroffenen zusammengestellt.
Letzte Änderung: 19.06.2012