Neue Rechtsprechung Überstundenvergütung

19.06.2012 In vielen tariflich nicht erfassten Arbeitsverträgen ist geregelt, dass erforderlich werdende Überstunden mit dem Monatsentgelt oder einem besonderen Pauschalsatz abgegolten sind.

Fehlt dort eine zahlenmäßige Begrenzung der Überstundenverpflichtung, so ist nach neuerer Rechtsprechung eine derartige Abgeltungsbestimmung unzulässig. In aller Regel bestehen danach Zahlungsansprüche für jede abgeleistete nachweisbare Überstunde.
Das Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ betriebliche Altersversorgung hat hierzu nähere Informationen für Betriebsräte und die von solchen Regelungen Betroffenen zusammengestellt.

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Neue Rechtssprechung Überstundenvergütung

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Letzte Änderung: 19.06.2012