Verfall Urlaubsansprüche zum 31. März

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29.06.2010 Kein Verfall von Urlaubsansprüchen zum 31. März bei Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers.

Das BAG hat inzwischen in einer Entscheidung vom 23.3.2010 klargestellt, dass auch der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen zu dem bei Krankheit am 31.3. zu übertragenden (Mindest-)Urlaub gehört. Außerdem können die Arbeitgeber auch keinen Vertrauensschutz in die alte Rechtslage mehr geltend machen, da die Änderung der Rechtslage in der EU-RL ab 24.11.1996 maßgebend sei. Das Ressort Arbeitsrecht hat deshalb die Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht vom 8.6.2009 überarbeitet und ergänzt.

Anhang:

Anlage zum Verfall Urlaubsansprüche

Anlage zum Verfall Urlaubsansprüche

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Letzte Änderung: 29.06.2010