Internetnutzung für Betriebsrat
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - die Anforderungen an eine Internetnutzung durch den Betriebsrat erleichtert.
Aufgrund der offenkundigen Dienlichkeit des Internets zur Aufgabenerfüllung des Betriebsrates kann nach Auffassung des BAG in der Regel davon ausgegangen werden, dass die Nutzung des Internets der gesetzlichen Aufgabenerfüllung des Betriebsrates dient.Ressort Betriebsräte, Vertrauensleute, Betriebsverfassung
Letzte Änderung: 01.06.2010