Kindergeld

Paragraph

10.09.2009 Kindergeld: "Fallbeilwirkung" des Grenzbetrages bei eigenem Einkommen des Kindes ab dem 18. Lebensjahr

Der Bundesfinanzhof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Im vorliegenden Fall war strittig, ob das Kindergeld vollständig wegfällt, wenn das Einkommen des Kindes den Jahres-Freibetrag in Höhe von 7680 Euro geringfügig übersteigt oder ob eine stufenweise Absenkung des Kindergeld-Anspruches geboten ist. Wir bitten darum, unsere Mitglieder zu informieren, dass Widerspruchs- oder Klageverfahren in dieser Angelegenheit keine Aussicht auf Erfolg mehr haben. Laufende Verfahren sollten daher im Einvernehmen mit dem Mitglied beendet werden. Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht 17/2009.

Anhang:

Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht

Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht

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Letzte Änderung: 10.09.2009