Kindergeld
Der Bundesfinanzhof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Im vorliegenden Fall war strittig, ob das Kindergeld vollständig wegfällt, wenn das Einkommen des Kindes den Jahres-Freibetrag in Höhe von 7680 Euro geringfügig übersteigt oder ob eine stufenweise Absenkung des Kindergeld-Anspruches geboten ist. Wir bitten darum, unsere Mitglieder zu informieren, dass Widerspruchs- oder Klageverfahren in dieser Angelegenheit keine Aussicht auf Erfolg mehr haben. Laufende Verfahren sollten daher im Einvernehmen mit dem Mitglied beendet werden. Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht 17/2009.
Letzte Änderung: 10.09.2009