Fotowettbewerb Arena-Veranstaltung

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07.09.2009 Gesucht: die schönsten Fotos vom 5. September

Wir suchen die besten, originellsten und witzigsten Bilder rund um die Arena-Veranstaltung in Frankfurt. Wir wollen diese auf unserer Internetseite und in der metallzeitung veröffentlichen.
Die allerbesten Fotos erhalten einen Preis: Besuch der Online-Redaktion inklusive einer Bootsfahrt auf dem Main.

Einfach die Digitalfotos bis zum 11. September 2009 an internet@igmetall.de (unter dem Betreff: Arena09) schicken. Sie sind die Jury: Abstimmen können alle Mitglieder - bis zum 16. September 2009. Ab dem 6. September 2009 können Sie die Bilder anschauen.

Teilnahmebedingungen

Angenommen wird pro Teilnehmer/Teilnehmerin ein Digital-Foto im jpg-Format mit einer Auflösung von mindestens vier Megapixel (300 dpi im Format 30 x 40 cm / in Pixel: 1704 x 2272). Bitte Name und Adresse mit Telefonnummer des Absenders und Informationen zum Bild beifügen. Teilnehmende am Fotowettbewerb erkennen diese Teilnahmebedingungen rechtsverbindlich an.

Jeder Teilnehmer gewährt der IG Metall das unentgeltliche, zeitlich unbefristete Recht zur Veröffentlichung seines Fotos in den Medien der IG Metall, gleich welcher Art.

Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass das von ihm eingereichte Foto mit seinem Namen versehen von der IG Metall ausgestellt werden darf.

Jeder Teilnehmer versichert, dass er alleiniger Inhaber der Urheberrechte an dem eingereichten Foto ist, und Rechte Dritter - insbesondere das Recht am eigenen Bild - nicht verletzt werden. Sollten Urheberrechte Dritter berührt sein, versichert der Teilnehmer, dass er über ein Nutzungsrecht verfügt, das die Teilnahme mit dem Foto an diesem Wettbewerb ermöglicht.

Sofern durch ein Foto Urheber- oder sonstige Schutzrechte Dritter - insbesondere das Recht am eigenen Bild - verletzt werden und die IG Metall deswegen von Dritten auf Schadensersatz verklagt wird, stellt der Teilnehmer die IG Metall von jeglicher Haftung frei.

Teilnehmen dürfen nur Mitglieder der IG Metall, die nicht hauptamtlich bei ihr beschäftigt sind.

Letzte Änderung: 07.09.2009