Lohnsteuerberatung 2009
Für Mitglieder erstellen wir die Einkommensteuererklärung:
- bei ausschließlichen Einkünften aus Arbeitnehmertätigkeit,
- bei Renten, Pensionen und Unterhaltsleistungen.
In diesen Fällen auch bei Einkünften aus
- Kapitalvermögen,
- Vermietung und Verpachtung sowie
- sonstige Einkünfte,
soweit die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten 13.000 EUR bzw. 26.000 EUR bei Verheirateten nicht übersteigen,
Zu unserem Service gehört selbstverständlich auch die
- Ermittlung der Steuererstattung
- Prüfung des Steuerbescheides
- Beratung wegen Kindergeld
- steuergestaltende Beratung
- Schriftverkehr mit dem Finanzamt, Einspruch und ggf. Klage.
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt je nach Einnahmen zwischen 59,- EUR bis 159,- EUR.
Letzte Änderung: 02.04.2009