Ausbildung beendet - und nun?

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04.02.2009 Broschüre der IG Metall: Tipps und Infos für die Zeit nach der Prüfung

Die IG Metall hat es aber geschafft, in einer Reihe von Tarifverträgen eine Übernahme nach der Ausbildung für mindestens 12 Monate durch zu setzen.

Die Übernahme gilt in tarifgebundenen Betrieben folgender Branchen: Metall- und Elektroindustrie, Holz- und Kunststoffindustrie, Eisen und Stahl, Uhren und Schmuck sowie in der Edelmetallindustrie.

In allen anderen Branchen, die zum Zuständigkeitsbereich der IG Metall gehören, arbeiten wir ebenfalls an der Durchsetzung einer Übernahmeregelung. Wichtigste Voraussetzung für diese notwendige Durchsetzungskraft gegenüber den Arbeitgebern ist die Mitgliedschaft der Azubis in der IG Metall. Zumal Tarifverträge nur von Gewerkschaftsmitgliedern gefordert und durchgesetzt werden können. Somit gilt auch nur ein tarifvertraglicher Rechtsanspruch für Gewerkschaftsmitglieder!

Letzte Änderung: 20.03.2009