Wahl eines Betriebsrats bei BAK

IG Metall Betriebratswahl - Fuer uns

04.11.2024 BAK Boysen Abgaskomponenten GmbH&Co.KG in Simmersfeld Betriebsversammlung am 07. November 2024 um 16 Uhr zur Wahl eines Wahlvorstandes

Nach fast 15 Jahren, jetzt ein zweiter Anlauf für die Wahl eines Betriebsrates bei BAK Boysen

Nach der Wahl eines Wahlvorstandes am 17.März 2009, bei der Fa. BAK Boysen im Simmersfeld, wurde jetzt von drei Mitarbeitern für den 7. November 2024 zur Betriebsversammlung eingeladen, um den nicht mehr existierenden Wahlvorstand erneut von der Belegschaft wählen zu lassen. War der Wahlvorstand fast 15 Jahre untätig geblieben. Ein Novum in der Region.

"Wir begrüßen die längst überfällige Entscheidung von drei Mitarbeitern, der Belegschaft jetzt die Möglichkeit zu geben, in freien und demokratischen Wahlen einen Wahlvorstand zu wählen, der die Betriebsratswahlen nach seiner Wahl unverzüglich einzuleiten hat.", betont Diehm, Geschäfts-führerin der IG Metall Freudenstadt. Beschäftigte der BAK Boysen haben sich an die IG Metall gewandt, um die erneute Wahl eines Wahlvorstandes voranzutreiben. "Betriebsratswahlen sind gelebte Demokratie im Betrieb. Es gehe darum, dass die Beschäftigten die Möglichkeit erhalten ihre Arbeitsbedingungen konkret zu verbessern und mitzugestalten!", so Diehm.

Diehm ist sich sicher, dass die Verantwortlichen der BAK Boysen der Einleitung von Betriebsrats-wahlen positiv gegenüberstehen und den Wunsch der Belegschaft nach einem Betriebsrat respektieren und unterstützen.

Die IG Metall hat Ihre Teilnahme an der Betriebsversammlung am 7. November beim kaufmännischen Leiter Herr Axel Günter bereits schriftlich angezeigt, denn als im Betrieb vertretene Gewerkschaft hat die IG Metall ein beratendes Teilnahmerecht an Betriebsversammlungen.

Die Mitglieder des IGM-Ortsvorstandes Freudenstadt, führende Betriebsratsvorsitzende aus Be-trieben der Region, werden die Betriebsratswahlen bei BAK Boysen in Simmersfeld aktiv unterstützen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Letzte Änderung: 04.11.2024