Gerichtsurteil bei KERN-LIEBERS

IG Metall: Pressemitteilung

16.11.2023 Arbeitsgericht Freiburg entscheidet bei KERN-LIEBERS über den "Trafobaustein". Auch die 2. Instanz bestätigt die Auffassung der IG Metall Freudenstadt: Der "Trafobaustein" ist zu bezahlen.

Der im Jahr 2020 vereinbarte Tarifvertrag, zwischen der IG Metall Freudenstadt und der Geschäftsführung der Fa. KERN LIEBERS sah vor, dass die Belegschaft für Beschäftigungssicherung auf große Teile der jährlichen, tariflichen Sonderzahlungen verzichten.

Der tarifliche Trafobaustein in Höhe von 18,4 % eines Monatsentgeltes wurde im Jahr 2021, im Rahmen der Tarifauseinandersetzungen in Baden-Württemberg, als eine neue Sonderzahlung mit dem Arbeitgeberverband vereinbart. Im Februar 2022 hat die Geschäftsführung von KERN LIEBERS überraschenderweise entschieden, den im Februar 2022 zur Auszahlung vorgesehen "Trafobaustein", nicht an die Belegschaft auszubezahlen. Dies begründete die Geschäftsführung mit dem Hinweis, dass dies so im Ergänzungstarifvertrag 2020 mit der IG Metall vereinbart sei.

Die IG Metall widersprach dieser Entscheidung der Geschäftsführung nachdrücklich, weil in 2020 zu keinem Zeitpunkt in den Verhandlungen über einen Verzicht zukünftiger Tarifergebnisse verhandelt, geschweige vereinbart wurde.

Als die Geschäftsführung bei KERN LIEBERS nicht einlenkte, haben über 100 IG Metall Mitglieder den Trafobaustein schriftlich, über die IG Metall Freudenstadt, beim Arbeitgeber geltend gemacht. Um den Aufwand für alle Seiten zu minimieren wurde ein Musterprozess vereinbart und vor dem Arbeitsgericht eingeleitet.
Das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen hat der IG Metall, gemäß Ihrer Auffassung, in der 1. Instanz Recht gegeben. Die Geschäftsführung der Fa. KERN LIEBERS konnte die Entscheidung des Arbeitsgerichtes nicht akzeptieren und legte daraufhin Berufung ein. Das Arbeitsgericht Freiburg hat am 14.11.2023 in 2. Instanz die Rechtsauffassung der IG Metall Freudenstadt zweifelsfrei bestätigt.

Georg Faigle, 2. Bevollmächtigter der IG Metall Freudenstadt betont, "Persönlich habe ich den größten Respekt vor dem Mut unserer Mitglieder bei KERN LIEBERS,
die sich zur Wehr gesetzt haben und dieses Urteil erstritten haben". Das Urteil soll für alle Beschäftigte umgesetzt werden.

Letzte Änderung: 16.11.2023