Beitragsanpassung 2022
Gemäß Beschluss des 13. ordentlichen Gewerkschaftstages und den Bestimmungen des §5 der Satzung ist der Beitrag den jeweils aktuellen Einkommenserhöhungen anzupassen.
Die Rentenwertbestimmungsverordnung legt jedes Jahr zum 1. Juli neue Rentenwerte fest. Die Verordnungsermächtigung für die neuen Rentenwerte der Bundesregierung ergibt sich aus §69 Abs.1 des 6. Sozialgesetzbuches (Rentenrecht). Die Verordnung wird durch einen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung und durch Zustimmung im Bundesrat beschlossen. Abschließend erfolgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Die Altersbezüge steigen zum 1. Juli 2022 in den alten Bundesländern um 5,35% und in den neuen Bundesländern um 6,12%.
Deshalb heben wir die Beiträge für unsere Rentner entsprechend zum 1. Juli 2022 um 5,35% an.
Für Rückfragen, stehen wir euch jederzeit gerne zur Verfügung.
Euer Team der IG Metall Freudenstadt
Letzte Änderung: 19.07.2022