Jetzt die Bildungszeit nutzen!

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25.06.2015 Endlich ist es soweit! Ab dem 1. Juli 2015 gilt in Baden-Württemberg das Bildungszeitgesetz.

Für uns Metaller/-innen heißt das: wer länger als 12 Monate in einem Betrieb mit mind. 10 Beschäftigten (ohne Auszubildende) arbeitet, hat einen Rechtsanspruch auf 5 Arbeitstage Bildungszeit im Jahr. Der Anspruch bezieht sich auf das Kalenderjahr und kann nicht auf das folgende Jahr übertragen werden. Ansparen geht also nicht.

Der Bildungszeitanspruch bezieht sich auf berufliche und politische Weiterbildung und auf Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten.

In den Seminaren der IG Metall geht es um die politische Weiterbildung. Es werden politische Zusammenhänge und die Mitwirkungsmöglichkeiten in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vermittelt.

Anmeldung zu Seminaren:

  • Spätestens 8 Wochen vor Beginn

Rückmeldung des Arbeitgebers:

  • Spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn.
  • Ohne Rückmeldung gilt die Bewilligung als erteilt.

Anhang:

Bildungszeitgesetz kurz erkärt

Bildungszeitgesetz kurz erkärt

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Letzte Änderung: 25.06.2015