Aktuelles zu Georgii Kobold

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29.08.2012 Die Kündigung von zwei Georgii-Kobold-Betriebsräten geht jetzt vor das Pforzheimer Arbeitsgericht

Beigefügt der Presseartikel der Südwestpresse (Neckarchronik) vom 25.08.2012

Bei einem arbeitsgerichtlichen Gütetermin zwischen der Geschäftsleitung von Georgii Kobold und zwei Betriebsräten hat es keine Einigung gegeben. Jetzt wird vor dem Arbeitsgericht geklärt, ob die Kündigung rechtens ist und die beiden Betriebsräte die Belegschaft tatsächlich zum Streik aufgerufen haben. Der Unternehmer wirft beiden weitere Vergehen vor.

Freudenstadt/Horb. Betriebsräte genießen aufgrund ihrer besonderen Position einen besonderen Kündigungsschutz. Soll einem Betriebsratsmitglied gekündigt werden, ist das Einverständnis des restlichen Gesamtbetriebsrats Voraussetzung. Diesen rechtlichen Vorgaben ist der Geschäftsführer Dr. Reiner Vonderschmidt nicht nachgekommen, als er den beiden Georgii-Kobold-Betriebsräten Klaus Höhnke und Dieter Hermann im Juli direkt nach einer Betriebsversammlung die fristlose Kündigung ausgesprochen und Hausverbot erteilt hat.

Da das Einverständnis des Georgii-Kobold-Gesamtbetriebsrates zu den Kündigungen nicht vorliegt, muss das Arbeitsgericht prüfen, ob die Zustimmung erteilt oder abgelehnt werden muss. Dies war der erste Teil des komplexen gestrigen Gütetermins am Amtsgericht Freudenstadt. Der zuständige Richter beim Arbeitsgericht Pforzheim, Matthias Menn, war dazu aus Pforzheim angereist.

Vonderschmidt hat den beiden Betriebsräten vorgeworfen, die Belegschaft bei einer Betriebsversammlung, bei der es um Gehalts- und Lohnanpassungen ging, zum Streik aufgerufen zu haben (die SÜDWEST PRESSE hat berichtet). Strittig bei dabei die Art der Gehaltsanpassung. Während der Betriebsrat lineare Gehaltserhöhungen für alle Mitarbeiter forderte, will die Georgii-Kobold-Geschäftsleitung umsatzabhängige Einmalzahlungen gewähren. Vonderschmidt warf den beiden Betriebsräten zudem vor, sie hätten die Belegschaft über einen Streik abstimmen lassen. Höhnke und Hermann bestritten das. Es habe keine Abstimmung gegeben. Der Vorschlag zu streiken, sei aus der Versammlung heraus gemacht worden. Als Betriebsräte hätten sie explizit darauf hingewiesen, dass ein Streik unzulässig sei. Außerdem sei tatsächlich nicht gestreikt worden.

Würde sich der Vorwurf der Geschäftsleitung allerdings bewahrheiten, hätten Höhnke und Herrmann tatsächlich zum Streik aufgerufen, dann würde es laut Richter Matthias Menn zu einer Kündigung der Betriebsräte reichen. "Das muss dann aber so belegt werden", sagte er. Er sagte auch: Das wäre dann die Aufgabe der Unternehmensleitung. Gestern sagte Reiner Vonderschmidt, der bei der besagten Betriebsversammlung nicht dabei war, lediglich: "Das haben wir so berichtet bekommen. Ich habe das von mehreren Mitarbeitern erfahren." Deren Aussagen seien dokumentiert, allerdings, wie er einräumte, nicht eidesstattlich versichert.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt von Klaus Höhnke und Dieter Herrmann, Jürgen Zeller, forderte von der Geschäftsleitung, sie müsse die Aussagen eindeutig entweder Höhnke oder Herrmann zuordnen. Die Wortwahl Vonderschmidts "der Betriebsrat" war ihm zu schwammig. Wenn ganz allgemein von Betriebsrat ohne personelle Zuordnung die Rede sei, dann handele es sich um die Verfehlung des gesamten Gremiums. "Dann wäre das hier der falsche Ort für den Gütetermin", sagte Zeller. Interessant an diesem Sachverhalt ist, dass der dritte Betriebsrat, der in der Betriebsversammlung ebenfalls zugegen war, von er Geschäftsleitung nicht gekündigt worden ist.

Bezüglich des Vorwurfs, zum Streik aufgerufen zu haben, wurde keine gütliche Einigung erzielt. Das Arbeitsgericht wird nun zu prüfen haben, ob die fristlose Kündigung der beiden Betriebsräte rechtmäßig erfolgt ist. Gegen das Hausverbot haben die Betriebsräte Höhnke und Hermann beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt. Es wurde aufgehoben. Beide gehen ihrer Tätigkeit als Betriebsrat bei Georgii Kobold unvermindert nach. Sie treffen sich zu Sitzungen und sprechen mit den Kollegen, sie werden bei Einstellungen gehört und sprechen mit der Geschäftsleitung über wichtige Themen wie Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

Gegen Klaus Höhnke und Dieter Hermann erhebt die Georgii-Kobold-Geschäftsleitung weitere Vorwürfe. Sie waren Gegenstand des jeweils zweiten Teils des gestrigen Gütetermins. Die im Gerichtssaal anwesenden Zuhörer hielten die Vorwürfe für "ziemlich konstruiert". Sie hätten allein das Ziel, die beiden Betriebsräte loszuwerden. Klaus Höhnke wird vorgeworfen, er habe sich geweigert, den Sohn des Firmenbesitzers, Andreas Vonderschmidt, in ein spezielles Rechenprogramm einzuarbeiten, obwohl er mehrfach damit beauftragt worden sei. Dazu sagte der Richter: "Dann wäre eine Abmahnung der geeignete Schritt gewesen." Diesen Schritt hat die Georgii-Kobold-Geschäftsleitung nicht unternommen. Klaus Höhnke sagte zu dem Vorwurf, das Programm sei sein Eigentum. Er habe es entwickelt und mit in die Firma gebracht.

Dem Betriebsrat Dieter Hermann wirft die Georgii-Kobold-Geschäftsleitung vor, er habe ein Netzwerk, das der Firma gehöre, einem Arbeitskollegen weitergeschenkt. Der Firma sei dabei ein Schaden von 200 bis 300 Euro entstanden. Hermann dazu: "Schade, dass wir das Netzgerät nicht hier haben. Ich habe es 1982 aus selbst bezahlten Einzelteilen zusammengebaut. Das hat inzwischen Antiquariatscharakter." Weil auch bei diesen Vorwürfen keine Einigung erzielt wurde, sind auch sie Gegenstand der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Pforzheim.

Dann werden voraussichtlich auch die Kollegen, die der Geschäftsführung aus der Betriebsversammlung berichtet haben, vor Gericht aussagen müssen.

Quellenangabe: Neckarchronik vom 25.08.2012
http://www.neckar-chronik.de/Home/nachrichten/nachrichten-sulz_artikel,-Die-Kuendigung-von-zwei-Georgii-Kobold-Betriebsraeten-geht-jetzt-vor-das-Pforzheimer-Arbeitsgericht-_arid,185037.html

Letzte Änderung: 30.08.2012