Teuerungsanpassung der Betriebsrenten

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05.05.2011 Anpassungsprüfungspflicht der Arbeitgeber gem. § 16 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG).

Das BetrAVG sieht keine automatische Anpassung der laufenden Leistungen (Be-triebsrente) vor. Die durch die Inflation bedingte Wertverringerung (Kaufkraftverlust) der Betriebsrente soll durch eine Anpassungsprüfungspflicht, welche in § 16 BetrAVG manifestiert ist, Rechnung getragen werden.

Als Service für unsere Mitglieder haben wir zwei Musterschreiben (Antrag auf Betriebsrentenanpassung und Widerspruch gegen eine unterlassene Anpassung) in Word aufgesetzt.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Verwaltungsstelle.

Anhänge:

Antrag auf Betriebsrentenanpassung

Antrag auf Betriebsrentenanpassung

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Widerspruch unterlassene Anpassung

Widerspruch unterlassene Anpassung

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Letzte Änderung: 05.05.2011