Teuerungsanpassung der Betriebsrenten
Das BetrAVG sieht keine automatische Anpassung der laufenden Leistungen (Be-triebsrente) vor. Die durch die Inflation bedingte Wertverringerung (Kaufkraftverlust) der Betriebsrente soll durch eine Anpassungsprüfungspflicht, welche in § 16 BetrAVG manifestiert ist, Rechnung getragen werden.
Als Service für unsere Mitglieder haben wir zwei Musterschreiben (Antrag auf Betriebsrentenanpassung und Widerspruch gegen eine unterlassene Anpassung) in Word aufgesetzt.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Verwaltungsstelle.
Letzte Änderung: 05.05.2011