Info: Beitragspflicht Dual Studierende

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15.10.2010 Hinweise der IG Metall Jugend zum Urteil des Bundessozialgerichts zur Beitragspflicht Dual Studierender in praxisintegrierten Studiengängen.

Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 1. Dezember 2009 betrifft Studierende in soge-nannten praxisintegrierten Studiengängen. Ausbildungsintegrierte und Berufsintegrierte Stu-diengänge sind davon nicht betroffen. Inzwischen sind mehrere Anfragen bei uns eingegan-gen, da Arbeitgeber aufgrund der Entscheidung des BSG, bei der Vorbereitung der JAV-Wahlen das Wahlrecht in Frage stellen.

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Letzte Änderung: 15.10.2010