Brücken aus und in die Teilzeit

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08.07.2019 Seit dem 1. Januar 2019 gibt es neue Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Ein wesentlicher Bestandteil ist die sogenannte Brückenteilzeit.

Die Brückenteilzeit erlaubt es unter bestimmten Bedingungen die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren und anschließend zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Da dieses Gesetz sehr komplex ist, können IG Metall Mitglieder in der Geschäftsstelle entsprechende Unterlagen und Unterstützung erhalten.

Letzte Änderung: 01.07.2019