Brücken aus und in die Teilzeit
Die Brückenteilzeit erlaubt es unter bestimmten Bedingungen die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren und anschließend zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Da dieses Gesetz sehr komplex ist, können IG Metall Mitglieder in der Geschäftsstelle entsprechende Unterlagen und Unterstützung erhalten.
Letzte Änderung: 01.07.2019