Urlaubsanspruch kann vererbt werden
Stirb ein Arbeitnehmer, während er einen gültigen Arbeitsvertrag hat ,dann steht den Erben eine finanzielle Abgeltung des Urlaubs zu, den er noch nicht genommen hatte. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt setzte mit diesem Urteil am Dienstag die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg um.
Letzte Änderung: 23.01.2019