Weg Kindergarten zum Heimarbeitsplatz

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10.12.2018 Kein Unfallversicherungsschutz für den Weg vom Kindergarten zum Heimarbeitsplatz

Arbeitnehmer, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeitsstelle in den Kindergarten bringen, fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Weg von und zum Kindergarten ist jedoch dann privat, wenn der Elternteil, der an einem Heimarbeitsplatz arbeitet, auf dem Weg zum Kindergarten oder vom Kindergarten auf dem Weg zum Heimarbeitsplatz verunglückt.
Die Berufsgenossenschaft (BG) wollte für die Folgen eines Unfalls nicht haften, bei dem eine Arbeitnehmerin auf dem Weg vom Kindergarten nach Hause zum Heimarbeitsplatz mit dem Fahrrad gestürzt war. Die BG begründete dies damit, dass nach der Konzeption des Gesetzes nur der klassische Arbeitsweg versichert sei.

1971 sei der Versicherungsschutz zwar um den sogenannten Kindergartenumweg erweitert worden. Versicherungsschutz, so dass Berufungsgericht, für den häuslichen Arbeitsplatz, habe aber zu keiner Zeit bestanden. Hierdurch wollte man die von der Unfallversicherung abgedeckten typischen Verkehrsgefahren durch Heimarbeit vermeiden. Wenn Arbeitsstätte und Wohnung in einem Gebäude liegen, sei begrifflich ein Wegeunfall ausgeschlossen. Hieraus ergebe sich, dass der Weg zum Kindergarten privat sei.

Nach der Rechtslage von 1971 lasse sich kein Ergebnis erzielen, das den heutigen Entwicklungen des Berufslebens gerecht werde. Allein der Gesetzgeber könne den Versicherungsschutz erweitern, durch den auch Wege zum Heimarbeitsplatz abgesichert sind.

Letzte Änderung: 17.11.2018