Pressemitteilung

Vorschaubild

28.09.2018 DGB und DGB-Jugend rufen zur Wahl von Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen auf - Innerbetriebliche Demokratie stärken - Rechte von Beschäftigten durchsetzen

DGB und DGB-Jugend rufen zur Wahl von Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen auf

Vom 1. Oktober bis zum 30. November 2018 werden neue Schwerbehindertenvertretungen (SBV) sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) gewählt. Beide Gremien sorgen ganz wesentlich dafür, die innerbetriebliche Demokratie zu stärken und die Rechte von Beschäftigten durchzusetzen.

"Für Menschen mit einer Schwerbehinderung ist es immer noch sehr schwer, einen Arbeitsplatz zu erhalten", sagte der DGB-Landesvorsitzende Martin Kunzmann. Von den landesweit 158.161 zu besetzenden Pflichtarbeitsplätzen für Schwerbehinderte sind 40.639 nicht besetzt und lediglich 141.173 vergeben (Stand 2016, Statistisches Bundesamt). Seit 2010 steigt die Zahl der nicht vergebenen Stellen für Schwerbehinderte. Der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter an der Belegschaft stagniert seit Jahren bei etwa 4,7 Prozent. Ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Unternehmen beschäftigt keinen einzigen schwerbehinderten Menschen.

Kunzmann: "Allzu viele Unternehmen entziehen sich ihrer Verantwortung und nutzen die Möglichkeit, sich durch eine sogenannte Ausgleichsabgabe freizukaufen." Betriebe und Verwaltungen, die im Jahresdurchschnitt mindestens 20 Arbeitsplätze haben, müssen nach dem Sozialgesetzbuch wenigstens fünf Prozent der Stellen mit Schwerbehinderten oder Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie eine Abgabe an das Integrationsamt zahlen. Pro unbesetztem Arbeitsplatz beträgt diese je nach der Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten mindestens 125 Euro, maximal 320 Euro im Jahr.
"Es ist viel zu einfach für die Arbeitgeber, sich freizukaufen. Der DGB plädiert dafür, die Abgabe auf mindestens 250 Euro beziehungsweise maximal 750 Euro zu erhöhen", forderte der DGB-Landesvorsitzende. Generell müsse die Politik deutlich mehr tun, damit Menschen mit Schwerbehinderung in das Arbeitsleben integriert werden. Deutschland habe sich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Diese garantiert Behinderten das Recht auf Arbeit.

Die Schwerbehindertenvertretungen setzen sich für die Interessen der gut eine Million schwerbehinderten Beschäftigten ein. In allen Betrieben und Verwaltungen mit mindestens fünf Schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Beschäftigten haben diese das Recht auf eine SBV. Neben dem Betriebs- oder Personalrat sorgt diese dafür, dass die Belange von schwerbehinderten Beschäftigten bei allen betrieblichen Entscheidungen gehört und ihre Rechte gewahrt werden.

Andre Fricke, der Bezirksjugendsekretär, wies auf die Bedeutung der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) hin, die alle zwei Jahre gewählt werden: "Die JAVen vertreten die Interessen den Beschäftigten unter 18 Jahre und der Auszubildenden bis 25 Jahre. Eine JAV kann eingerichtet werden, wenn es bereits einen Betriebs- oder Personalrat gibt und mindestens fünf Wahlberechtigte vorhanden sind. Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind ein zentrales Element, damit die speziellen Bedürfnisse der jungen Beschäftigten und Auszubildenden in Betrieb und Verwaltung berücksichtigt werden. Wie der Ausbildungsreport der DGB-Jugend regelmäßig belegt, gibt es teils gravierende Mängel in der dualen Berufsausbildung, die bis hin zu Verstößen gegen den Jugendarbeitsschutz reichen. Auch die Überwachungsfunktion von Gesetzen, Tarifverträgen und anderen Regelungen zur Ausbildung ist daher eine wichtige Aufgabe der JAVen."

Christian Albrecht, Mitglied der IG BCE und JAV-Vorsitzender bei der Zeller+Gmelin GmbH & Co. KG in Eislingen, ergänzte: "Ich engagiere mich in der Jugend- und Auszubildendenvertretung, weil ich so aktiv im Betrieb mitbestimmen kann, was mit der Jugend und den Azubis geschieht. Außerdem macht es mega viel Spaß auch nach der eigenen Ausbildung das Bindeglied zwischen Jugend und Betriebsrat zu sein."

Ansprechpartner zum Thema Schwerbehinderte:
Jendrik Scholz, Abteilungsleiter Arbeits- und Sozialpolitik
(jendrik.scholz@dgb.de oder 0160 96390483)

Ansprechpartner zum Thema Jugend- und Auszubildendenvertretungen:
Andre Fricke, Bezirksjugendsekretär
(andre.fricke@dgb.de oder 0175 2924275)

Letzte Änderung: 01.10.2018