Arbeitgeber klaut 1862 Überstunden

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14.09.2018 Rücksichtslosigkeit bei der Anordnung von Mehrarbeit kommt bei Arbeitgebern leider häufig vor.

Eine Ausbeutung der Arbeitskraft in diesem Ausmaß ist allerdings schon nahezu einmalig: Ohne Vorwarnung setzt ein Arbeitgeber die Arbeitszeitkonten seiner Beschäftigten zum 1. Dezember 2011 "auf Null". Eine langjährigen Angestellte gingen dadurch 1862 Überstunden verloren. Das IG Metall-Mitglied klagte mithilfe des DGB Rechtsschutzes.
Mit selten erlebter Dreistigkeit setzt ein Hattinger Familienbetrieb neue negative Maßstäbe: Ohne Vorwarnung, erst recht ohne jegliche Rechtsgrundlage, setzte die Firma die Arbeitszeitkonten ihrer Beschäftigten zum 1. Dezember 2011 "auf Null". Fatale Folge: Einer langjährigen Angestellten gingen dadurch sage und schreibe 1862 Überstunden verloren! Der Fall, der auch das ganze Dilemma abhängig Beschäftigter offenbart, landete vor dem Arbeitsgericht Hagen.

Da die Firma Mitglied im Arbeitgeberverband war, galten für die Geltendmachung von Ansprüchen allerdings dreimonatige Ausschlussfristen. Ein noch größeres Problem stellte angesichts der Kürzung im Jahr 2011 bei erstmaliger Geltendmachung im Jahr 2016 die gesetzliche dreijährige Verjährungsfrist dar.

Diese rechtlichen Bedenken wurden leider vom Arbeitsgericht Hagen geteilt. Immerhin gelang es nach jahrelangem Rechtsstreit, einen Vergleich zu schließen. Danach kam die Angestellte wenigstens noch in den Genuss eines großen Teils der von ihr erarbeiteten Überstunden, die ihr in Geld vergütet wurden.

Letzte Änderung: 11.09.2018