Resturlaub: Einfach in 2018 übertragen?

DGB Rechtsschutz GmbH

29.11.2017 Was ist, wenn sich im Laufe des Jahres die Gelegenheit einfach nicht ergeben hat, Urlaub zu nehmen? Weil so viel zu tun war, Kollegen kurzfristig ausgefallen sind oder der Chef etwas dagegen hatte?

Das Gesetz fasst sich erfreulich kurz: "Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden." Damit soll verhindert werden, dass ein jährlich wachsender Urlaubsanspruch vor sich hergeschoben wird. Schließlich dient der Urlaub der Erholung. Wer seinen Urlaub bis zum 31. Dezember nicht genommen hat, verliert den Urlaubsanspruch. Ersatzlos. Entgegen der weit verbreiteten Meinung wird nicht genommener Urlaub also nicht automatisch ins nächste Jahr herübergerettet.

Übertragung von Urlaub nur in Ausnahmefällen

Es gibt nur zwei Fälle, in denen das Gesetz eine Übertragung erlaubt, und auch dann nur bis zum 31. März. Zum einen, wenn der Urlaub aus dringenden betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte. Dringende betriebliche Gründe können zum Beispiel erhöhter Arbeitsbedarf oder die Erkrankung von Kollegen sein. Zum anderen kann Urlaub übertragen werden, wenn aus persönlichen Gründen kein Urlaub genommen werden konnte. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand unter einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot steht. Urlaub, der bis zum 31. März übertragen wurde und bis zu diesem Zeitpunkt nicht genommen wird, verfällt ebenfalls ersatzlos.

Krankheit und Urlaub

Mit persönlichen Gründen ist vor allem eine Erkrankung gemeint. Aber Vorsicht: Dieser Fall kommt nur zur Anwendung, wenn man erst so spät im Jahr wieder gesund wird, dass der Urlaub im alten Jahr nicht mehr vollständig genommen werden konnte. Urlaub, den man im alten Jahr nehmen konnte, muss man auch im alten Jahr nehmen, sonst verfällt er. Bei langfristigen Erkrankungen, die über den 31. März hinausgehen, verliert man den Urlaubsanspruch nicht. Nur wenn die Erkrankung länger andauert als bis zum 31. März des übernächsten Jahres, verfällt der Anspruch dann doch. Wenn man also in diesem Jahr krank war und deshalb keinen Urlaub nehmen konnte, verfällt der Urlaub für das Jahr 2013 am 1. April 2015, wenn man bis dahin durchgehend krankgeschrieben waren. Tarifverträge können diesen Sachverhalt auch anders regeln. Informiere Dich deshalb bei Deiner Gewerkschaft.

Kein Geld statt Urlaub

Urlaubsabgeltung, also eine Geldzahlung für nicht genommenen Urlaub, gibt es nur, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Man kann sich seinen Urlaubsanspruch nicht abkaufen lassen.

Urlaub rechtzeitig beantragen

Beantrage Deinen Urlaub rechtzeitig im Voraus. Gib Deinem Arbeitgeber die Chance, sich auf Deinen Urlaub einzustellen. Dann hast Du auch genug Zeit zu reagieren, wenn Dein Antrag abgelehnt wird. Gegen einen abgelehnten Urlaubsantrag kann man klagen und ein Schnellverfahren im einstweiligen Rechtsschutz führen.

Wenn die gesetzlichen Gründe für eine Übertragung des Urlaubs nicht vorliegen, kann man mit dem Arbeitgeber vereinbaren, den Urlaub zu übertragen, auch über den 31. März hinaus. In vielen Betrieben gelten Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder eine lange bestehende Betriebspraxis ("Betriebliche Übung"), die die Übertragung erleichtert. Wenn es bei Dir im Betrieb keine solchen Erleichterungen gibt, ist es allerdings ziemlich riskant, darauf zu hoffen, dass der Urlaub ohne weiteres übertragen wird.

Letzte Änderung: 27.11.2017