Ausbildungsende: Was ist mit Resturlaub?
Seit Beginn des Jahres greift die IG Metall in dem quartalsweise erscheinenden Newsletter "ich habe recht" häufig von Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) gestellte Rechtsfragen auf. In der aktuellen Ausgabe geht es um den Urlaubsanspruch in dem Jahr, in dem die Ausbildung endet.
Nicht noch ein Newsletter?!
"ich habe recht" ist kein Newsletter im klassischen Sinne. Vielmehr ist es ein Handout, das rechtliche Fragestellungen aufgreift und beantwortet. Die Vorteile hierbei?
Themen aus der praktischen JAV-Arbeit
Kurze und prägnante Darstellung
Rechtlich fundierte Ausführungen
Letzte Änderung: 27.11.2017