Neue Chancen für Deine Weiterbildung

09.02.2017 seit dem 01.07.2015 gibt es in Baden Württemberg das Bildungszeitgesetz. Durch dieses Gesetz haben Beschäftigte den Anspruch auf bis zu 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr für persönliche Weiterbildung.

Während der Zeit der Bildungsmaßnahme muss der Arbeitgeber den Lohn/das Gehalt weiter bezahlen.
Voraussetzung für den Anspruch auf Bildungszeit ist eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 12 Monaten.
Mit den beigefügten Flyer im Anhang wollen wir dich auf die Angebote deiner IG Metall in Freudenstadt aufmerksam machen. Es handelt sich hierbei um den Themenbereich der politischen Bildung. Diese Seminare haben u. a. zum Inhalt, das Zusammenspiel Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft erklärbar zu machen. Welche Rolle spiele ich als Arbeitnehmer/-in diesem Räderwerk?
Nimm dir "Zeit für Bildung" und melde dich zu einem der Seminare an. Sämtliche erforderlichen Unterlagen, wie die Beantragung beim Arbeitgeber, erhältst du unmittelbar nach der Anmeldung.

Anhänge:

Flyer Gesellschaftspolitik

Flyer Gesellschaftspolitik

Dateityp: PDF document, version 1.4

Dateigröße: 191.16KB

Download

Flyer Tarf und Sozialpolitik

Flyer Tarf und Sozialpolitik

Dateityp: PDF document, version 1.4

Dateigröße: 196.18KB

Download

Flyer A1 Juli

Flyer A1 Juli

Dateityp: PDF document, version 1.6

Dateigröße: 1020.61KB

Download

Letzte Änderung: 09.02.2017