Beitragswaage in Schieflage

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15.03.2016 Während der Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei durchschnittlich 8,4 Prozent liegt, hat der Gesetzgeber den der Arbeitgeber bei 7,3 Prozent eingefroren.

Zu Beginn des Jahres 2016 sind die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung gestiegen. Da der Gesetzgeber den Arbeitgeberbeitrag eingefroren hat, sind Kostensteigerungen alleine von den Versicherten zu tragen. Die IG Metall fordert die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung von Krankenversicherungsbeiträgen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Die Politik muss auch künftig an für eine umsichtige Ausgabenpolitik im Gesundheitssystem sorgen. Die überzogenen Gewinn- und Einkommensinteressen von Pharmaindustrie, Apotheken und Ärzten dürfen keinen Vorrang vor den Interessen der Versicherten haben. Im Mittelpunkt einer modernen Gesundheitspolitik sollen deshalb versorgungspolitische Ziele wie Prävention und die Beseitigung sozial ungleich verteilter Gesundheitschancen müssen stehen.

Letzte Änderung: 15.03.2016