Betriebliche Altersversorgung

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08.10.2012 Regelaltersgrenze - betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung: Entscheidung BAG vom 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

Durch das Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz sind die Regelaltersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung für Geburtenjahrgänge ab 1947 schrittweise von dem 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben worden. Das BAG hat sich nun erstmals damit beschäftigt, wie eine feste Altersgrenze auf das 65. Lebensjahr in einer Versorgungsordnung zur betrieblichen Altersversorgung auszulegen ist.

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BAG Urteil

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Letzte Änderung: 08.10.2012