Schutz vor Strahlenbelastung

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05.04.2011 Arbeitsschutzkonferenz der IG Metall Baden-Württemberg Beschäftigte vor Strahlenbelastung schützen

Die IG Metall fordert von den Unternehmen mit sehr sensiblen Sicherheitsvorkehrungen auf die Reaktorkatastrophe von Japan zu reagieren, um die Beschäftigten vor Strahlenbelastungen zu schützen. Hierzu müsse umgehend Klarheit im Umgang mit Materialien und Zulieferteilen aus dem Katastrophengebiet rund um den Kernreaktor von Fukushima geschaffen werden, so Monika Lersmacher von der IG Metall. "Die Unternehmen sind in der Pflicht, das Risiko für die Beschäftigten so gering wie möglich halten. Es muss alles getan werden, dass in den Unternehmen niemand Gefahr läuft, mit verstrahlten Teilen und Produkten in Berührung zu kommen", sagte sie hierzu heute Vormittag vor über 300 Arbeitsschützern auf einer Tagung der IG Metall Baden-Württemberg in Leinfelden-Echterdingen.
Lersmacher, bei der IG Metall im Südwesten zuständig für den Themenkomplex Arbeits- und Gesundheitsschutz, betonte, dass bisher noch keine Fälle bekannt seien, in denen Beschäftigte mit kontaminierten Materialien in Berührung gekommen seien. "Wir wollen alles andere als Panik schüren. Doch das Risiko besteht und als Arbeitsschützer müssen wir uns damit auseinandersetzen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen einfordern."
In der Pflicht sieht sie vor allem die Wirtschaft. "Verantwortungsvolle Unternehmen sind gut beraten, jetzt für diesen Eventualfall vorzubeugen und für Sicherheit und Klarheit gegenüber ihren Mitarbeitern zu sorgen. Es darf kein Beschäftigter mit strahlendem und somit extrem gesundheitsschädlichen Material in Berührung kommen."
Konkret bedeute das: Strenge und verbindliche Schutzbestimmungen für alle Warenlieferungen aus Japan. Außerdem müssen laufend die Strahlungswerte gemessen werden, bei der Einfuhr und auch auf dem weiteren Weg bis an die Produktionsstätte. Dabei können nur extrem enge Normwerte gelten.

Letzte Änderung: 05.04.2011