Presseerklärung der IG Metall zu Volz

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18.11.2009 Presseerklärung der IG Metall zur Betriebsratsgründung bei der Firma Volz Luftfilter GmbH & Co. KG

Am 09.11.09 fand bei der Firma Volz Luftfilter GmbH & Co. KG eine Betriebsversammlung statt. Eingeladen hierzu hatten drei Beschäftigte der Firma Volz gemeinsam mit der IG Metall Freudenstadt. Das Ziel der Versammlung war die Wahl eines Wahlvorstandes, der die Wahl eines Betriebsrates bei der Fa. Volz einleitet und durchführt. In der Wahlversammlung und dem Wahlverfahren, welches nach demokratischen Grundsätzen ordnungsgemäß durchgeführt wurde, wurden ein neunköpfiger Wahlvorstand sowie vier Ersatzmitglieder des Wahlvorstands von der übergroßen Mehrheit der anwesenden Belegschaft gewählt.

Als die Geschäftsleitung der Firma Volz im Vorfeld von der geplanten Betriebsratgründung erfuhr, sagte sie den Beschäftigten eine konstruktive und kooperative Zusammenarbeit bei der Betriebsratsgründung und ihre Unterstützung hierfür zu. Eine gut funktionierende und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einer Arbeitnehmervertretung wurde von der Geschäftsleitung als ein wichtiger Wettbewerbsvorteil eingestuft.

Es verwundert die IG Metall und die beteiligten Personen dann doch, dass in der Vorbereitungsphase zur Wahlversammlung die Firmenleitung der Firma Volz sich weigerte, unter anderem eine ausreichende Beschallungsanlage zur Verfügung zu stellen. Dass im Anschluss an die Wahl des Wahlvorstandes die Geschäftleitung der Firma Volz dann massiv gegen diese demokratische Wahl vorging, passt zum Charakter der Firmenleitung. Denn in den vergangenen Jahren wurden bei der Firma Volz Versuche einer Betriebsratsgründung im Keim erstickt und verhindert.
Die zugesagte Unterstützung der Geschäftsleitung wird zur Farce, wenn schon bei der Wahl des Wahlvorstandes versucht wird, von der Geschäftsleitung auf die Gründung eines Betriebsrates Einfluss zu nehmen. Denn der formale Auftrag eines Wahlvorstandes ist lediglich die nach festen Regeln stattfindende Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl, die Mitglieder des Wahlvorstands sind nicht gleich Betriebsräte.
Die Versuche der Geschäftsleitung, die Solidarität in der Belegschaft zu zerschlagen und die Beteiligung der IG Metall zu verhindern, zeigt sich nicht nur in dem Antrag einer einstweiligen Verfügung der Geschäftsleitung der Firma Volz. Hier wurde beim Arbeitsgericht Pforzheim beantragt, dem Wahlvorstand zu untersagen, die laufende Betriebsratswahl bei der Firma Volz fortzusetzen. Einschüchterungstaktiken der Belegschaft oder einzelnen Beschäftigten gegenüber werden im Betrieb betrieben, um den Weg für eine Interessensvertretung zu schaffen, der dem Bild der Geschäftsleitung entspricht.
Reiner Neumeister, erster Bevollmächtigter der IG Metall in Freudenstadt:
"Dass diese Geschäftleitung nicht vor verbalen persönlichen Angriffen gegenüber Gewerkschaftssekretären/-innen zurückschreckt, ist bei deren Grundeinstellung nicht verwunderbar. Die IG Metall wird als größte Einzelgewerkschaft mit über 2,3 Millionen Mitgliedern immer ihre solidarischen Kraft gezielt für die Arbeitnehmer/-innen in Deutschland und ganz besonders hier im Schwarzwald einbringen. Wir lassen uns die demokratische Entwicklung und die Bildung einer Interessensvertretung bei der Firma Volz, die unter anderem Firmen wie BMW, Daimler, Volvo, Dürr beliefert, nicht torpedieren."

Letzte Änderung: 18.11.2009