Vorsicht beim Ausbildungsvertragsmuster

IG Metall Jugend

24.03.2008 Vertraglich Verpflichtung gefährdet Übernahme nach der Ausbildung

Der DIHK fordert die Kammern in einem Rundschreiben auf, abweichend vom empfohlenen Ausbildungsvertragsmuster eine Regelung aufzunehmen, die den Auszubildenden insbesondere dazu verpflichtet, unverzüglich nach dem Ende der Abschlussprüfung den Arbeitgeber über das Ergebnis zu informieren.

Diese Abweichung vom Ausbildungsvertragsmuster ist abzulehnen. Eine Mitteilungspflicht des Auszubildenden besteht ohnehin. Eine "insbesondere Pflicht" im Ausbildungsvertrag kann bei Nichteinhaltung zur fristlosen Kündigung führen. Dies schon, wenn ein Azubi die Pflicht um nur einen Tag versäumt. Tarifvertragliche Übernahmereglungen könnten so ausgehebelt werden.

Letzte Änderung: 02.04.2009