Neues Ausbildungsvertragsmuster

IG Metall Jugend

23.04.2008 Das Ausbildungsvertragsmuster des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wurde geändert

Der Hauptausschuss des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat einstimmig das Ausbildungsvertragsmuster geändert. Die Änderung wurde notwendig, damit auch zukünftig der Arbeitgeber den Auszubildenden zur Prüfung anmeldet. Hierzu ist eine ausdrückliche Bevollmächtigung durch den Auszubildenden erforderlich. Diese ist nun im Ausbildungsvertragsmuster aufgenommen worden.

Letzte Änderung: 20.03.2009