Neues Ausbildungsvertragsmuster
Der Hauptausschuss des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat einstimmig das Ausbildungsvertragsmuster geändert. Die Änderung wurde notwendig, damit auch zukünftig der Arbeitgeber den Auszubildenden zur Prüfung anmeldet. Hierzu ist eine ausdrückliche Bevollmächtigung durch den Auszubildenden erforderlich. Diese ist nun im Ausbildungsvertragsmuster aufgenommen worden.
Letzte Änderung: 20.03.2009